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AGB der Firma Gold Veranstaltungstechnik mit dem Kunden (Stand 2010).
Das Unternehmen erbringt alle angebotenen Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Der Mietvertrag wird bei Order des Kunden/Mieters mit der Zusendung der Auftragsbestätigung, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen. Nach erfolgter Auftragsbestätigung kann der Mietvertrag nur gegen eine Gebühr von 20% des Auftragswertes storniert werden.
- Die genannten Mietpreise verstehen sich inkl. der derzeit gesetzlichen USt. für eine maximale Mietdauer von 24 Stunden, solange keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Aufpreis für mehrtägige Veranstaltungen, beträgt pro Tag 50% des Materialpreises.
- Gemietete Gegenstände sind in meinem Unternehmen abzuholen, ausser es wurde ein Liefer- bzw. Aufbauservice vereinbart. Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen Personalausweis od. Reisepass ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Kunde/Mieter oder das gesetzliche Organ des Kunden/Mieters sein, muss er eine entsprechende Vollmacht vorweisen. Die Gefahr über die gemieteten Gegenstände geht bei der Übergabe in meinem Unternehmen an den Transporteur bzw. an den Vertragspartner über.
- Bei Erstkunden und wenn ich es für nötig halte, behalte ich mir vor, eine Kaution für die gemieteten Gegenstände zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert der Mietsachen.
- Alle Geräte befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand und werden in meinem Unternehmen auch so zurück erwartet. Die Geräte werden nach Rückgabe innerhalb von max. drei Tagen auf einwandfreie Funktion überprüft. Innerhalb dieser Zeit behalte ich mir ein Einspruchsrecht vor. Der Kunde/Mieter verpflichtet sich die Geräte auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen gehen zu Lasten des Kunden/Mieters.
- Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Sollte der Kunde/Mieter die ausgemachte Mietzeit überschreiten, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um 24 Stunden. Sollten meiner Firma aufgrund dieser Überschreitung Ausfälle entstehen, können diese dem Kunden/Mieter in Rechnung gestellt werden.
- Der Kunde/Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der Mietzeit haftet der Kunde/Mieter für alle Schäden, die beim Gebrauch der Mietsache an dieser oder bei Dritten entstehen. Der Kunde/Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder unsachgemäßer Handhabung erforderlich werden. Beschädigungen an der Mietsache sind meinem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde/Mieter übernimmt keine eigenen Reparaturversuche.
- Geht die Mietsache verloren, wird unbrauchbar oder ist auf eine andere Art nicht mehr zur Vermietung geeignet, haftet der Kunde/Mieter in vollem Umfang für die Beseitigung des Schadens.
- Der Vertragspartner darf den Mietgegenstand nur ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss ihn vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und mein Unternehmen sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (z.B. durch Pfändung).
- Meine Firma haftet nicht für Umsatzverluste oder sonstige Einbußen, die auf mangelnde Funktion oder Ausfall eines Mietgegenstandes zurückzuführen sind. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichte ich mich, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen.
- Der Kunde/Mieter schafft die Vorraussetzungen zum Betrieb der ausgeliehenen Geräte. Der Kunde/Mieter haftet für die Sicherheit der Stromanschlüsse bis zum Übergabepunkt. Dies gilt auch für die Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und die Stabilität der verwendeten Bühnenbauten. Der Mietpreis wird auch fällig sollten diese Voraussetzungen nicht bestehen.
- Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Kunden/Mieter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Kunde/Mieter für die Beaufsichtigung der gemieteten Gegenstände zu sorgen.
- Der Veranstalter/Auftraggeber haftet für die Sicherheit während der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für durch Gewalteinwirkung seitens der Besucher entstandene Schäden.
- Alle anfallenden Steuern und Abgaben, GEMA Gebühren u.ä. trägt der Vertragspartner. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezüglichen Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.
- Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung bei Abholung der Mietsache gegen Barzahlung. Rechnungen sind unverzüglich und in spesenfreier Weise zu begleichen. Skontoabzüge werden nur gewährt, wenn diese auch auf der Rechnung ausgewiesen wurden.
Teilnichtigkeit: Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des Vertragsabschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine, den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen, in Grenzen des AGB Gesetztes, soweit dies Geltung haben sollte, soweit wie möglich entspricht.
Gerichtsstand: Erfüllungsort ist Oberhaching/Furth. Gerichtstand ist LH München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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